Wettkampfbedingungen

Der Veranstalter, seine Organe und Helfer übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstahl sowie anderen Schadensfällen. Mit der Anmeldung wird der Haftungsausschluss anerkannt. Bei  Ausfall oder Abbruch der laufenden Veranstaltung (z.B. höhere Gewalt, sonstige unvorhersehbare Ereignisse) erfolgt die Fortsetzung der Nutzung  der Wettkampfstrecken auf eigene Gefahr. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Startgebühr.

Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sportordnung, Veranstalterordnung, Ligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Veranstalters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.

Der Veranstalter weist ausdrücklich auf folgende für den Wettkampf geltenden Regeln und Bedingungen hin:         

  •  Schwimmanzüge sowie Auftriebs- und Schwimmhilfen sind nicht erlaubt.  
  • Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er die volle Strecke schwimmt.  Den Anweisungen der Bahnenzähler ist Folge zu leisten.
  • Auf der gesamten Radstrecke besteht Windschattenfahrverbot!
  • Es besteht Helmpflicht nach DTU-Ordnung.
  • Die Radstrecke endet am sogenannten „Radbalken“ (Bodenmarkierung) und das Rad muss bis zur Wechselzone 2 (Radaufhängung) geschoben werden.
  • Verboten ist das Mitführen oder Benutzen von elektronischen Abspielgeräten oder Mobiltelefonen.
  • Der Teilnehmer ist für die technische Sicherheit seiner Ausrüstung eigenverantwortlich (siehe §7.2SpO).
  • Die Startnummer darf erst nach dem Schwimmen angelegt werden und ist beim Radfahren auf dem Rücken zu tragen und beim Laufen so, dass diese von vorn zu sehen ist. Beim Laufen und beim Radfahren muss Oberbekleidung getragen werden.
  • Den Weisungen von Polizei, Wettkampfrichtern, Helfern und Rettungsdiensten ist Folge zu leisten.
  • Der Teilnehmer versichert mit der Anmeldung, dass er körperlich fit und ausreichend trainiert ist.
  • Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung einverstanden, dass er während des Wettkampfes auf eigene Kosten behandelt   wird, falls dies bei einer Verletzung, eines Unfalls oder einer Erkrankung während des Rennens erforderlich ist.
  • Der Teilnehmer erlaubt, dass sein Name, Bilder und Filme von Medien gratis und uneingeschränkt verwendet werden dürfen, soweit   dies im Zusammenhang mit dem Mußbach Triathlon steht.
  • Startplätze sind nur durch Ummeldung auf andere Personen übertragbar!
  • Die Anmeldung wird erst nach Eingang des Startgeldes gültig.